AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Als Basis gelten die "AGB" der Vari.Co. GmbH und regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Vari.Co. GmbH und ihren Kunden, für Software - Entwicklungen jeglicher Art, sowie Bestellungen / Aufträge, Leistungen und Lieferungen, jetzt und zukünftig.

a) Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine selbstständige oder gewerbliche berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

b) Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

c) Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung über Widerrufs- bzw. Rückgaberecht

Gemäß §3 FernAbsG sowie §361a BGB hat der Käufer die Möglichkeit, jeden Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu widerrufen.

3. Einschränkungen zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht

Gemäß §3, Abs.2.1 FernAbsG gilt dies nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Gemäß §3, Abs.2.2 FernAbsG gilt dies ebenfalls nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung  von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

4. Leistungen der Vari.Co. GmbH

Die Vari.Co. GmbH bietet dem Kunden Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung an. Dazu gehören unter anderen Hardware, Software und Engineering. Für Umfang und Ausführung der Leistungen ist die Abmachung zwischen dem Kunden und der Vari.Co. GmbH maßgebend.

5. Die Kundenverantwortung

a) Der Kunde ist verantwortlich für die Definition der Anforderungen, welche durch die Software erfüllt werden muss. Der Kunde macht die Vari.Co. GmbH rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderweitigen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit diese für die Ausführung der Dienstleistung und den Gebrauch der Software (Hardware) von Bedeutung sind. Er informiert die Vari.Co. GmbH über alle Notwendigkeiten, die zur Erfüllung der zu erbringenden Leistung notwendig sind.

b) Je nach Umfang der zu erbringenden Leistung wird diese in gemeinsam definierte Teilabschnitte (Milestones) unterteilt. Werden Milestones vereinbart, sind automatisch auch Teilrechnungen in gleicher Anzahl wie die Milestones vereinbart. Der Kunde überwacht die Leistungen von sich aus und trägt für den Fortschritt, die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit des Projektes eine Mitverantwortung.

6. Preise

a) Unsere angegebenen Preise gelten in Euro und verstehen sie sich immer zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer. Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Preislisten, elektronischen Medien und dergleichen sind freibleibend. Die in den Beschreibungen veröffentlichten Merkmale sind keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne, sondern der Versuch, Ihnen alles allgemein Publizierte zugänglich zu machen; Im persönlichen Gespräch, oder einer schriftlichen Anfrage können wir Sie beraten und ein gezieltes Angebot nach Ihren Wünschen abgeben. In unseren abgedruckten Preisen ist kein Anspruch auf Support enthalten. Sie haben jedoch die Möglichkeit des Abschlusses eines kostenpflichtigen Service- oder Wartungsvertrages.
b)Schriftliche Angebote sind 30 Tage freibleibend. Maßgebend ist das Datum des Angebotes.

7. Zahlungsbedingungen

Wir liefern grundsätzlich nach gemeinsam vereinbarten Zahlungsziel.  Bei Bestellungen aus dem Ausland und Lieferung dorthin gelten unsere Preise exklusive Mehrwertsteuer. Ausnahme sind Lieferungen innerhalb der EU, sofern der Empfänger bei Bestellung keine USt-ID-Nr. angibt. Sind Milestones vereinbart, dann ist nach Abschluss eines Milestones auch die Teilrechnung fällig.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung und zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus den geschlossenen Verträgen verbleibt ausgelieferte Ware in unserem Eigentum.. Der Erwerber ist nicht zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware berechtigt. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Erwerber für die Wahrung unserer Rechte Sorge zu tragen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ein solches Vorgehen bedeutet nicht unseren Rücktritt vom Vertrag, sofern der Erwerber Kaufmann ist.

9. Abnahme der gelieferten Vari.Co. GmbH Software

Die Abnahme der Software erfolgt nach Auslieferung innerhalb von vier Wochen und wird wegen unerheblicher Mängel nicht verweigert. Die bei der Abnahme festgestellten Mängel werden der Vari.Co. GmbH schriftlich mitgeteilt und von dieser im angemessenen Zeitrahmen behoben.

10. Garantie / Gewährleistung

Die Vari.Co. GmbH steht gegenüber dem Kunden dafür ein, dass die Produkte und Dienstleistungen die schriftlich zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Der Kunde ist sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältigster Entwicklung und Beratung Fehler einschleichen können, dass kein Lieferant über die schriftlichen Zusicherungen hinaus eine Gewährleistung erbringen und für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemäße Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter,  ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Im Rahmen der Gewährleistung behebt die Vari.Co. GmbH die Mängel, die nachweisbar auf Unsorgfalt zurückgehen. Der Kunde hält dafür eine einwandfreie Fehlerdokumentation bereit. Die Vari.Co. GmbH erbringt die Gewährleistung in einer angemessenen Zeit.

11. Haftung

Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach Kenntnis aller damaligen Umstände vernünftigerweise zu rechnen war. Unsere Haftung ist, auch im Falle erbrachter Dienstleistungen, auf die Vertragsprodukte selbst beschränkt; eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfalle behalten wir uns das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit vor. Unsere Haftung für durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten verursachte Schäden bleibt von jeglichen Haftungsbeschränkungen unberührt.

12. Urheberrecht

a) Urheberrechtlich und lizenzrechtlich geschützt sind alle Vari.Co GmbH-Produkte. Dazu gehören: Datenbankprozessing mit TeimOrbit® ; Datenmodellierung mit TeimModel® ; Abstrakte Klassen zur Erstellung grafisch interaktiver CAE-Oberflächen; grafisch interaktiver Postprozessor. Nicht darunter fallen die in Vari.Co. GmbH Produkte eingebundenen CAE-Applikationen.

b)  Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützte Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.  Die gelieferten Originaldatenträger sowie eine Sicherungskopie sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort  aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.  Auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker oder das Vervielfältigen der Original-CD ist strengstens untersagt.

c) Vari.Co. GmbH Software, die zu Testzwecken Interessenten für einen vereinbarten Zeitraum überlassen wird, darf nicht kopiert (gilt auch für Sicherungskopien, da eine sorgfältige Behandlung des Datenträgers vorausgesetzt wird) oder vervielfältigt werden. Jegliche nachweisbare Manipulation oder Vervielfältigung wird strafrechtlich verfolgt. Das Testpaket ist komplett nach der vereinbarten Testzeit wieder an die Vari.Co. GmbH zurück zu senden.

13. Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Gerichtsstand ist Karlsruhe.

14. Salvatorische Klausel

Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrecht erhalten werden. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.

November 2023 Vari.Co. GmbH, Registergericht HRB 107961, Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Ralph Wolpensinger, Karlheinz Steier

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